REWE: Konzertierte Aktion - Bürgerbündnis
Im Rahmen einer konzertierten Aktion vertreten wir gemeinsam mit den Bürgervereinen die Interessen der betroffenen Bürger aus Fühlingen, Rheinkassel, Langel und Kasselberg. Wir können so unsere Kräfte bündeln. Die Umgehungsstraße kommt!
Die entscheidende Frage wird sein: Kommt erst das Tiefkühllager und wir müssen weitere lange Jahre auf die Umgehungsstraße warten?
Oder folgt man dem Gesetz der Logik und schafft erst die Infrastruktur?
Mit dem nun folgenden Schreiben geben wir der Stadt Köln einige Anregungen:
Stadt Köln
Bezirksbürgermeister
Jürgen Kircher
Pariser Platz 1
50765 Köln
Köln, den 08.01.2009
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
Sehr geehrter Herr Kircher,
unter Bezugnahme auf die Offenlage möchten die unten aufgeführten Bürgervereine und Vereine, im Namen ihrer Mitglieder, die nachstehenden Bedenken und Anregungen zur Planung mitteilen und um Beachtung und Berücksichtigung bitten.
1. Es wird angeregt die Hallenhöhe auf max. 12 m über der natürlichen Geländeoberfläche zu begrenzen.
2. Eine Verringerung der Hallenhöhe könnte dadurch erreicht werden, indem die Halle bzw. ihre Zufahrtsfläche im Gelände abgesenkt würde. Das dadurch vorhandene Aushubmaterial könnte für Lärmschutzwälle, um die Halle herum, benutzt werden.
3. Erweiterung der Grünstreifen, parallel zu den Längsseiten um die Halle, um ein mehrfaches.
4. Umwidmung der 2 kleineren GI-Flächen in GE-Flächen, um zusätzliche Lärmbelästigungen zu reduzieren.
5. Tieferlegung der Umgehungsstraße um mindestens 1,5 m, zwischen dem ersten südlichen Kreisverkehr und dem Kreisverkehr Blumenbergsweg. Hierdurch entsteht zusammen mit den geplanten Lärmschutzwällen ein erhöhter Schallschutz für die Anwohner.
6. Aufgrund der intensiven Nutzung des Mohlenweges von Fußgängern und Radfahrer, insbesondere von Schüler und Schülerinnen die weiterführende Schulen im Stadtteil Chorweiler und darüber hinaus besuchen, sollte der Mohlenweg zwischen Alte Römerstraße und Am Kutzpfädchen in Fühlingen, insbesondere auch wegen der stark frequentierten Umgehungsstraße, kreuzungsfrei geführt werden.
7. Der teilweise geplante Fuß- und Radweg sollte entlang des entstehenden Lärmschutzwalles auf der Westseite der Umgehungsstraße in Richtung Fühlingen, zwischen dem Fühlinger See und dem Blumenbergsweg, ausgebaut werden.
8. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen westlich der Umgehungsstraße bis Fühlingen sollten als Weideflächen mit Hecken- und Obstwiesenbewuchs ausgewiesen werden.
9. Durch besondere Maßnahmen sollten die Belästigungen durch Lichtemissionen auf ein Minimum reduziert werden. Die Beleuchtung der bereits vorhandenen Halle ist eine grobe Belästigung.
10. Ein gleichzeitiger Ausbau der Umgehungsstraße und des REWE-Gebäudes oder anderer Gebäude sollte unbedingt gewährleistet werden.
11. Die Erweiterung und Fortführung des Geh- und Radweges entlang des Hitdorfer Fährweges über den
Mennweg bis zur Kreuzung Mennweg / B 9 / Blumenbergsweg sollte Bestandteil des Ausbaus der Umgehungsstraße und im Bebauungsplan integriert sein.
Abschließend möchten wir Sie, Herr Bezirksbürgermeister Kircher, bitten, die unterzeichneten Vereinigungen mit in die weitere Entwicklung einzubinden.
Die Vereinigungen stehen jederzeit für weitere Diskussionen und Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Köln und der Firma REWE zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BAFF Fühlingen
Gebhard Hilger
Bürgerverein Fühlingen
Adalbert Fischer
Bürgerverein Langel/Rheinkassel/Kasselberg
Dieter Metz
Beteiligt Euch an den Diskussionen. Wir freuen uns auf Eure Kommentare und Anregungen.
Euer BAFF-Team
Die entscheidende Frage wird sein: Kommt erst das Tiefkühllager und wir müssen weitere lange Jahre auf die Umgehungsstraße warten?
Oder folgt man dem Gesetz der Logik und schafft erst die Infrastruktur?
Mit dem nun folgenden Schreiben geben wir der Stadt Köln einige Anregungen:
Stadt Köln
Bezirksbürgermeister
Jürgen Kircher
Pariser Platz 1
50765 Köln
Köln, den 08.01.2009
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 6456/06
Sehr geehrter Herr Kircher,
unter Bezugnahme auf die Offenlage möchten die unten aufgeführten Bürgervereine und Vereine, im Namen ihrer Mitglieder, die nachstehenden Bedenken und Anregungen zur Planung mitteilen und um Beachtung und Berücksichtigung bitten.
1. Es wird angeregt die Hallenhöhe auf max. 12 m über der natürlichen Geländeoberfläche zu begrenzen.
2. Eine Verringerung der Hallenhöhe könnte dadurch erreicht werden, indem die Halle bzw. ihre Zufahrtsfläche im Gelände abgesenkt würde. Das dadurch vorhandene Aushubmaterial könnte für Lärmschutzwälle, um die Halle herum, benutzt werden.
3. Erweiterung der Grünstreifen, parallel zu den Längsseiten um die Halle, um ein mehrfaches.
4. Umwidmung der 2 kleineren GI-Flächen in GE-Flächen, um zusätzliche Lärmbelästigungen zu reduzieren.
5. Tieferlegung der Umgehungsstraße um mindestens 1,5 m, zwischen dem ersten südlichen Kreisverkehr und dem Kreisverkehr Blumenbergsweg. Hierdurch entsteht zusammen mit den geplanten Lärmschutzwällen ein erhöhter Schallschutz für die Anwohner.
6. Aufgrund der intensiven Nutzung des Mohlenweges von Fußgängern und Radfahrer, insbesondere von Schüler und Schülerinnen die weiterführende Schulen im Stadtteil Chorweiler und darüber hinaus besuchen, sollte der Mohlenweg zwischen Alte Römerstraße und Am Kutzpfädchen in Fühlingen, insbesondere auch wegen der stark frequentierten Umgehungsstraße, kreuzungsfrei geführt werden.
7. Der teilweise geplante Fuß- und Radweg sollte entlang des entstehenden Lärmschutzwalles auf der Westseite der Umgehungsstraße in Richtung Fühlingen, zwischen dem Fühlinger See und dem Blumenbergsweg, ausgebaut werden.
8. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen westlich der Umgehungsstraße bis Fühlingen sollten als Weideflächen mit Hecken- und Obstwiesenbewuchs ausgewiesen werden.
9. Durch besondere Maßnahmen sollten die Belästigungen durch Lichtemissionen auf ein Minimum reduziert werden. Die Beleuchtung der bereits vorhandenen Halle ist eine grobe Belästigung.
10. Ein gleichzeitiger Ausbau der Umgehungsstraße und des REWE-Gebäudes oder anderer Gebäude sollte unbedingt gewährleistet werden.
11. Die Erweiterung und Fortführung des Geh- und Radweges entlang des Hitdorfer Fährweges über den
Mennweg bis zur Kreuzung Mennweg / B 9 / Blumenbergsweg sollte Bestandteil des Ausbaus der Umgehungsstraße und im Bebauungsplan integriert sein.
Abschließend möchten wir Sie, Herr Bezirksbürgermeister Kircher, bitten, die unterzeichneten Vereinigungen mit in die weitere Entwicklung einzubinden.
Die Vereinigungen stehen jederzeit für weitere Diskussionen und Gespräche mit der Verwaltung der Stadt Köln und der Firma REWE zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
BAFF Fühlingen
Gebhard Hilger
Bürgerverein Fühlingen
Adalbert Fischer
Bürgerverein Langel/Rheinkassel/Kasselberg
Dieter Metz
Beteiligt Euch an den Diskussionen. Wir freuen uns auf Eure Kommentare und Anregungen.
Euer BAFF-Team
Charakterprofil - 14. Jan, 19:06