N. F. (Gast) - 16. Feb, 12:43

Zitat qw: "Das rechtmäßige Parken formuliere ich als Nötigung."

Welchen IQ muss man besitzen, um in einem Satz das Parken als rechtsmäßig und Nötigung gleichzeitig zu "formulieren"? Wahrscheinlich meint qw "bezeichnen", verfügt aber über einen etwas eingeschränkten Wortschatz. Also eine "rechtmäßige Nötigung". Eine echte juristische Herausforderung.

Das Hupen wird man sehr schnell in den Griff bekommen. Dazu braucht man nicht einmal eine Kamera. Zwei Leute, die im Falle einer Ordnungswidrigkeitenanzeige das grundlose Hupen innerhalb der geschlossenen Ortschaft bezeugen und den Fahrer identifizieren können, reichen vollkommen aus. Mal sehen, wieviel Geld den Hupern ihre Nötigung (denn DAS ist Nötigung, nicht das ORDNUNGSGEMÄßE Abstellen eines Fahreuges) wert ist. Ich würde gerne das blöde Gesicht sehen, wenn der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen im Briefkasten liegt.

Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.

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Nov2007-033

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Parken auf der Neusser Landstraße ist erlaubt !!!

Wer sein Fahrzeug auf den Fahrradweg/Bürgersteig stellt, gefährdet andere Menschen, weil sie gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen.

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