Autos mitten auf der Strasse? Das wäre wirklich eine Frechheit. Aber sie stehen ja am Straßenrand; eben dort, wo sie auch hingehören. Steht so in der StVo.
Wer Sachbeschädigung (Zerstechen von Reifen) und Körperverletzung (Schlagen in Gesichter) als Reaktion auf gute Argumente für richtig befindet, der ist entweder asozial oder einfach nur primitiv und dumm. Oder aber asozial, primitiv und dumm.
HPK (Gast) - 7. Mär, 22:48
Nochmal Braumeister
An ihrem wirren Gefasel kann man mal sehen, was die Umweltbelastung und der Lärm so alles anrichten können.
Ich würde gerne adäquat antworten, leider komme ich niveaumäßig nicht so tief runter.
Ansonsten: siehe N.F.
Alkohol und Drogen verändern den Menschen ohne das er es merkt! Das ist sicherlich auch hier der Fall. Anders ist dieser Ausbruch geistigen Tiefflugs wohl nicht zu erklären, aber es gibt professionelle Hilfe! www.drogenhilfe-koeln.de
EA (Gast) - 8. Mär, 07:27
Den Kommentaren zum Braumeister ist fast nichts hinzuzufügen.
In meine Augen grenzen seine "Ausführungen" an Anstiftung zur Straftat. Für "normale" Bürger würde es evt. gegen die AGB der DENIC verstoßen, den Namen zu einer Domain in Erfahrung zu bringen - Für die Ermittlungsbehörden, so sie denn davon Kenntnis haben (z.B. von Geschädigten), ist das sicher gar kein großes Hindernis ....
Achtung:
neues Spenden-Konto der Bürgerinitiative Fühlingen (BAFF) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfes:
Kontonummer: 3440799
Bankleitzahl: 200 411 44
comdirect bank AG
Hinweise auf Fühlinger Unternehmen und andere interessante Links
Parkschimpfe
An den Braumeister
Autos mitten auf der Strasse? Das wäre wirklich eine Frechheit. Aber sie stehen ja am Straßenrand; eben dort, wo sie auch hingehören. Steht so in der StVo.
Wer Sachbeschädigung (Zerstechen von Reifen) und Körperverletzung (Schlagen in Gesichter) als Reaktion auf gute Argumente für richtig befindet, der ist entweder asozial oder einfach nur primitiv und dumm. Oder aber asozial, primitiv und dumm.
Nochmal Braumeister
Ich würde gerne adäquat antworten, leider komme ich niveaumäßig nicht so tief runter.
Ansonsten: siehe N.F.
Wesensveränderung
In meine Augen grenzen seine "Ausführungen" an Anstiftung zur Straftat. Für "normale" Bürger würde es evt. gegen die AGB der DENIC verstoßen, den Namen zu einer Domain in Erfahrung zu bringen - Für die Ermittlungsbehörden, so sie denn davon Kenntnis haben (z.B. von Geschädigten), ist das sicher gar kein großes Hindernis ....