Inzwischen ist auch "schon" das Protokoll der Verkehrsausschussitzung vom 13.3. (!) online. http://www.stadt-koeln.de/ratderstadt/ausschuesse/verkehrsausschuss/niederschriften/Niederschrift-VA-13-03-2007.pdf
Hat jemant eine Idee, was Herr Schiele hier mit "verkehrswidrigem Verhalten" meint? Vielleicht "Verhalten wider dem ungehinderten Rasen" ?? ;-)
Leider ist in der Niederschrift nicht aufgeführt, ob Herr Schiele aufgeklärt wurde, daß das Parken innerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand grundsätzlich zulässig ist.
Goofy (Gast) - 9. Mai, 12:21
Verkehrswidriges Verhalten
Wessen Interessen vertritt Herr Schiele?
Seine?
Wohnt der in Fühlingen?
Fährt er nur durch?
Gehen seine Kinder dort in den Kindergarten?
Oder ist es nur ein "besorgter" Bürger,der den Fühlingern "Manieren" beibringen will?
Dann soll er sich hinten anstellen!
N. F. (Gast) - 10. Mai, 14:25
Schiele von pro Köln
Dieser Karel Schiele von der Fraktion pro Köln, also einer von der rechtsradikalen Sorte, scheint wenig Sachverstand bezüglich Recht und Ordnung zu haben. Wie sonst könnte er meinen, das Parken auf der Strasse sei verkehrswirdig?
Ich habe ihn heute angeschrieben und bin auf die Antowrt gespannt.
Interessant welche Spitzfindigkeiten sogenannte "Volksvertreter" aus der StVO herausholen. Daß Herr Schiele offensichtlich in Fühlingen keine potentiellen Wähler hat möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten....
Achtung:
neues Spenden-Konto der Bürgerinitiative Fühlingen (BAFF) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfes:
Kontonummer: 3440799
Bankleitzahl: 200 411 44
comdirect bank AG
Hinweise auf Fühlinger Unternehmen und andere interessante Links
verkehrswidriges Verhalten?
http://www.stadt-koeln.de/ratderstadt/ausschuesse/verkehrsausschuss/niederschriften/Niederschrift-VA-13-03-2007.pdf
Hat jemant eine Idee, was Herr Schiele hier mit "verkehrswidrigem Verhalten" meint? Vielleicht "Verhalten wider dem ungehinderten Rasen" ?? ;-)
Leider ist in der Niederschrift nicht aufgeführt, ob Herr Schiele aufgeklärt wurde, daß das Parken innerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand grundsätzlich zulässig ist.
Verkehrswidriges Verhalten
Seine?
Wohnt der in Fühlingen?
Fährt er nur durch?
Gehen seine Kinder dort in den Kindergarten?
Oder ist es nur ein "besorgter" Bürger,der den Fühlingern "Manieren" beibringen will?
Dann soll er sich hinten anstellen!
Schiele von pro Köln
Ich habe ihn heute angeschrieben und bin auf die Antowrt gespannt.
noch einmal Herr Schiele
Interessant welche Spitzfindigkeiten sogenannte "Volksvertreter" aus der StVO herausholen. Daß Herr Schiele offensichtlich in Fühlingen keine potentiellen Wähler hat möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten....
http://www.stadt-koeln.de/wahlen/kommunalwahl2004/index.html?ansicht=1&art=8&typ=4&id=22&w=5&g=1&sb=1