Zitat: "Das Parken auf Gehwegen und den Bürgersteigen gehört zum sogenannten "ruhenden Verkehr" und wird vom Ordnungsamt geahndet."
Nur leider nicht in Fühlingen, vor der Bäckerei an der NL.
Wenn alles so gut klappt, wie die "Zusammenarbeit" von Herrn PHK Jochmann mit den Rollerfahren und das "Ahnden" des Geh- und Radwegparkens vor der Bäckerei durch das Ordnungsamt, dann ist ja alles klar.
Achtung:
neues Spenden-Konto der Bürgerinitiative Fühlingen (BAFF) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfes:
Kontonummer: 3440799
Bankleitzahl: 200 411 44
comdirect bank AG
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Nur leider nicht in Fühlingen, vor der Bäckerei an der NL.
Wenn alles so gut klappt, wie die "Zusammenarbeit" von Herrn PHK Jochmann mit den Rollerfahren und das "Ahnden" des Geh- und Radwegparkens vor der Bäckerei durch das Ordnungsamt, dann ist ja alles klar.