Liebe Mitbürger,
was soll das Geplärre wegen einzelner Roller oder ähnliches! Diese jungen Menschen müssen erst noch erwachsen werden, und das geht bei diesen genauso langsam wie auch zu unserer Zeit. Laßt sie fahren!
Aber zu vermeidbarem Lärm möchte ich doch einmal meine Lärmpegelmessung in der heutigen Nacht zum Freitag um 2.00 Uhr bekannt geben.
Leider habe ich das geeichte Gerät noch nicht zur Verügung gestellt bekommen, aber wir haben ja Handy`s und auf meinem war eine Lärmbelastung von 59 db abzulesen. Wer sein Schlafzimmer wie ich zur REWE hin hat und bei dieser Außentemperatur von "nur" 24,8 Grad Celsius bei geöffnetem Fenster schlafen will, hat es schwer.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgende Immissionsrichtwerte vorgegeben.
Die jeweils einzuhaltenden Immissionsrichtwerte sind nach dem Schutzanspruch der Nachbarschaft gestaffelt.
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
Ziffer TA Lärm Ausweisung Immissionsrichtwert tags (6.00 bis 22.00 Uhr) Immissionsrichtwert nachts (22.00 bis 6.00 Uhr)
6.1 a Industriegebiete 70 dB(A) 70 dB(A)
6.1 b Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)
6.1 c Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)
6.1 d Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)
6.1 e Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A)
6.1 f Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45 dB(A) 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Soweit der Auszug aus dem BImSchG.
An REWE werde ich noch eine Mail schreiben denn:
1. kann man den Lärm durch geeignete Schalldämpfer vor den Kühlaggreagaten vermeiden!, ( siehe den Schalldämpfer auf der danebenliegenden Autolackiererei )
2. wurde im derzeit genehmigten Bebauungsplan der Umgehungsstrasse ein Fläche für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen ( Lärmschutzwall ) ausgewiesen.
Die Stadt Köln ist diesen Verpflichtungen bis heute noch nicht nachgekommen. Also muß REWE "dran glauben".
Schreibt mal ob ich hiermit alleine stehe oder ob noch andere diesen Lärm als unzumutbar empfinden.
In der nächsten Woche wird mir vorraussichtlich ein geeichtes Meßgerät zur Verfügung stehen.
Schlaft gut!
adalbert
N. F. (Gast) - 8. Jun, 07:30
Keine Lärmmessung bei Rollerfahrern
Ich habe mein Schlafzimmer nicht zur "REWE-Seite" sondern zur anderen Seite hin. Warm war es bei mir auch. Fenster häte ich auch gerne geöffnet.
Leider habe ich kein Handy mit Lärmmesser, aber zwei gesunde Ohren.
Die lieben kleinen Rollerfahrer fahren nicht einmal, zweimal oder dreimal an meinem Schlafzimmer vorbei, sondern 25 mal am Abend.
Ich gehe jede Wetzte ein, dass dieser Lärm um Welten oberhalb des "REWE-Lärms" liegt.
P. S. Auch ich bin als Jugendlicher gefahren. Aber nicht hirnlos eine Strasse auf und ab. Und auch nicht um 00.30 Uhr.
Achtung:
neues Spenden-Konto der Bürgerinitiative Fühlingen (BAFF) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfes:
Kontonummer: 3440799
Bankleitzahl: 200 411 44
comdirect bank AG
Hinweise auf Fühlinger Unternehmen und andere interessante Links
Knattergeräusche
was soll das Geplärre wegen einzelner Roller oder ähnliches! Diese jungen Menschen müssen erst noch erwachsen werden, und das geht bei diesen genauso langsam wie auch zu unserer Zeit. Laßt sie fahren!
Aber zu vermeidbarem Lärm möchte ich doch einmal meine Lärmpegelmessung in der heutigen Nacht zum Freitag um 2.00 Uhr bekannt geben.
Leider habe ich das geeichte Gerät noch nicht zur Verügung gestellt bekommen, aber wir haben ja Handy`s und auf meinem war eine Lärmbelastung von 59 db abzulesen. Wer sein Schlafzimmer wie ich zur REWE hin hat und bei dieser Außentemperatur von "nur" 24,8 Grad Celsius bei geöffnetem Fenster schlafen will, hat es schwer.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgende Immissionsrichtwerte vorgegeben.
Die jeweils einzuhaltenden Immissionsrichtwerte sind nach dem Schutzanspruch der Nachbarschaft gestaffelt.
Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden:
Ziffer TA Lärm Ausweisung Immissionsrichtwert tags (6.00 bis 22.00 Uhr) Immissionsrichtwert nachts (22.00 bis 6.00 Uhr)
6.1 a Industriegebiete 70 dB(A) 70 dB(A)
6.1 b Gewerbegebiete 65 dB(A) 50 dB(A)
6.1 c Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 dB(A) 45 dB(A)
6.1 d Allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) 40 dB(A)
6.1 e Reine Wohngebiete 50 dB(A) 35 dB(A)
6.1 f Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45 dB(A) 35 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Soweit der Auszug aus dem BImSchG.
An REWE werde ich noch eine Mail schreiben denn:
1. kann man den Lärm durch geeignete Schalldämpfer vor den Kühlaggreagaten vermeiden!, ( siehe den Schalldämpfer auf der danebenliegenden Autolackiererei )
2. wurde im derzeit genehmigten Bebauungsplan der Umgehungsstrasse ein Fläche für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen ( Lärmschutzwall ) ausgewiesen.
Die Stadt Köln ist diesen Verpflichtungen bis heute noch nicht nachgekommen. Also muß REWE "dran glauben".
Schreibt mal ob ich hiermit alleine stehe oder ob noch andere diesen Lärm als unzumutbar empfinden.
In der nächsten Woche wird mir vorraussichtlich ein geeichtes Meßgerät zur Verfügung stehen.
Schlaft gut!
adalbert
Keine Lärmmessung bei Rollerfahrern
Leider habe ich kein Handy mit Lärmmesser, aber zwei gesunde Ohren.
Die lieben kleinen Rollerfahrer fahren nicht einmal, zweimal oder dreimal an meinem Schlafzimmer vorbei, sondern 25 mal am Abend.
Ich gehe jede Wetzte ein, dass dieser Lärm um Welten oberhalb des "REWE-Lärms" liegt.
P. S. Auch ich bin als Jugendlicher gefahren. Aber nicht hirnlos eine Strasse auf und ab. Und auch nicht um 00.30 Uhr.