Ihr Beitrag hat mich verwundert – ich schwanke noch zwischen Belustigung und Verärgerung.
Einerseits erwarten Sie das Mitgefühl der Allgemeinheit, weil Sie sich durch nächtliche Geräusche von REWE gestört fühlen, und untermauern das mit Zahlenkolonnen über Immissionsrichtwerte, die außer Ihnen eigentlich keinen wirklich interessieren - wir leben mit Tatsachen und guten Ohren und nicht mit Statistiken. Dennoch respektiere ich Ihr Anliegen, erwarte aber umgekehrt auch Respekt.
Andererseits stufen Sie die ebenso berechtigten Belange anderer Mitbürger, die sich über vermeidbare Motoren-Geräusche beschweren, als „Geplärre“ ab. Das ist nicht respektvoll und auch nicht akzeptabel.
Es ist absolut unfair, mindestens genauso wichtige Ansprüche betroffener Bürger auf Schutz vor unnötigem Lärm als „Geplärre“ abzutun. Wie würden Sie das umgekehrt empfinden? – oder messen Sie mit zweierlei Maß? Wie NF schon erwähnt hat, haben wir alle Ohren, die mit Knattergeräuschen unnötig belastet werden. Wir haben nicht nur das Recht, uns nach einem langen Arbeitstag zu erholen, sondern wir sind sogar darauf angewiesen.
Die den Lärm verursachenden Jugendlichen sind alt genug, einen Motorroller führen zu dürfen und damit aktiv am Straßenverkehr mit allen Risiken und der entsprechend großen Verantwortung teilzunehmen – genau deshalb gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze. Es gehört zum Lernprozess beim Erwachsenwerden dazu, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ein Jugendlicher hat nicht automatisch einen Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten, nur weil er Jugendlicher ist – hier stehen dann auch die Eltern in der Pflicht, liebevoll korrigierend, aber konsequent einzuwirken. Die Freiheit jeder einzelnen Person hört bekanntlich da auf, wo die berechtigten Grenzen anderer Menschen berührt werden. Der letzte Satz ist nicht neu, aber immer noch allgemein gültig und hat etwas mit guter Erziehung und der damit verbundenen Rücksichtnahme anderen Mitmenschen gegenüber zu tun.
Eigentlich dürfte/sollte sich das Thema in einem 5-Minuten-Gespräch zwischen den Eltern und ihren „lieben Kleinen“ erledigt haben. Die Kids sollen ja fahren dürfen, aber ohne Belästigung für andere!
Achtung:
neues Spenden-Konto der Bürgerinitiative Fühlingen (BAFF) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfes:
Kontonummer: 3440799
Bankleitzahl: 200 411 44
comdirect bank AG
Hinweise auf Fühlinger Unternehmen und andere interessante Links
Knatter-Geräusche
Lieber Adalbert (anonym),
Ihr Beitrag hat mich verwundert – ich schwanke noch zwischen Belustigung und Verärgerung.
Einerseits erwarten Sie das Mitgefühl der Allgemeinheit, weil Sie sich durch nächtliche Geräusche von REWE gestört fühlen, und untermauern das mit Zahlenkolonnen über Immissionsrichtwerte, die außer Ihnen eigentlich keinen wirklich interessieren - wir leben mit Tatsachen und guten Ohren und nicht mit Statistiken. Dennoch respektiere ich Ihr Anliegen, erwarte aber umgekehrt auch Respekt.
Andererseits stufen Sie die ebenso berechtigten Belange anderer Mitbürger, die sich über vermeidbare Motoren-Geräusche beschweren, als „Geplärre“ ab. Das ist nicht respektvoll und auch nicht akzeptabel.
Es ist absolut unfair, mindestens genauso wichtige Ansprüche betroffener Bürger auf Schutz vor unnötigem Lärm als „Geplärre“ abzutun. Wie würden Sie das umgekehrt empfinden? – oder messen Sie mit zweierlei Maß? Wie NF schon erwähnt hat, haben wir alle Ohren, die mit Knattergeräuschen unnötig belastet werden. Wir haben nicht nur das Recht, uns nach einem langen Arbeitstag zu erholen, sondern wir sind sogar darauf angewiesen.
Die den Lärm verursachenden Jugendlichen sind alt genug, einen Motorroller führen zu dürfen und damit aktiv am Straßenverkehr mit allen Risiken und der entsprechend großen Verantwortung teilzunehmen – genau deshalb gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze. Es gehört zum Lernprozess beim Erwachsenwerden dazu, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ein Jugendlicher hat nicht automatisch einen Freifahrtschein für rücksichtsloses Verhalten, nur weil er Jugendlicher ist – hier stehen dann auch die Eltern in der Pflicht, liebevoll korrigierend, aber konsequent einzuwirken. Die Freiheit jeder einzelnen Person hört bekanntlich da auf, wo die berechtigten Grenzen anderer Menschen berührt werden. Der letzte Satz ist nicht neu, aber immer noch allgemein gültig und hat etwas mit guter Erziehung und der damit verbundenen Rücksichtnahme anderen Mitmenschen gegenüber zu tun.
Eigentlich dürfte/sollte sich das Thema in einem 5-Minuten-Gespräch zwischen den Eltern und ihren „lieben Kleinen“ erledigt haben. Die Kids sollen ja fahren dürfen, aber ohne Belästigung für andere!
In diesem Sinne!
Aida