Entsprechend dem deutschen Jagdrecht wird eine Person als Jäger bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, weidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands beiträgt. Damit verbunden ist die gleichzeitige Pflicht des Jägers zur Hege, also der Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, soweit diese das Jagdrecht bestimmt.
Diesen Artikel sollte man dem "Jäger" mal zeigen, vlleicht erinnert er sich dann auch wieder an die ethischen Grundsätze dieses Berufes.
Ich hab ihn noch nie gesehen diesen Jäger, der auch am Rhein zahllose Kaninchen erschießt und die Kadaver auf dem Weg neben dem Damm liegen lässt!
Kein besonders schöner Anblick für Kinder!
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Jägerl
Diesen Artikel sollte man dem "Jäger" mal zeigen, vlleicht erinnert er sich dann auch wieder an die ethischen Grundsätze dieses Berufes.
Jäger
Kein besonders schöner Anblick für Kinder!