Neues zur Umgehungsstraße
Nachdem am 28.01.2014 der Verkehrsausschuss der Stadt Köln, am 06.02. die Bezirksvertretung Chorweiler und am 10.02. der Finanzausschuss dem "Baubeschluss für den Ausbau der Verlängerung der Industriestraße in Köln-Fühlingen von Merianstraße bis Mennweg ..." (siehe auch folgenden Link: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=43343 ). sowie der Freigabe des Finanzplans zu Auszahlungen für die Baumaßnahme zugestimmt hatten, hat auch der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 11.02.2014 diesen Beschluss einstimmig gefasst.
Somit ist der Weg frei für die Ausschreibung und das Vergabeverfahren der Baumaßnahme! (Siehe auch Bericht in der Stadtteilausgabe des Kölner Stadtanzeiger vom 18.02.2014)
Der stellvertretende Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik hatte der Verfasserin des Artikels auf ihre Anfrage hin mitgeteilt, dass das Vergabeverfahren für den Bau der Umgehungsstraße "jetzt zeitnah" beginnen werde und mit dem Beginn der Baumaßnahme demnach spätestens im Herbst dieses Jahres zu rechnen sei.
Laut eines Bescheides der Bezirksregierung Köln im Auftrag des Verkehrsministeriums NRW vom 30.10.2013 gilt die Zustimmung des Landes "zum zuwendungsunschädlichen Baubeginn allerdings nur, soweit mit der Maßnahme bis zum 05.11.2014 begonnen wurde." Es gilt also, darauf zu achten, dass unsere Stadtverwaltung die Einhaltung dieses Termins nicht durch ihre - schon mehrfach bewiesene - Schlafmützigkeit verpennt.
Wir werden also wachsam bleiben!
Somit ist der Weg frei für die Ausschreibung und das Vergabeverfahren der Baumaßnahme! (Siehe auch Bericht in der Stadtteilausgabe des Kölner Stadtanzeiger vom 18.02.2014)
Der stellvertretende Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik hatte der Verfasserin des Artikels auf ihre Anfrage hin mitgeteilt, dass das Vergabeverfahren für den Bau der Umgehungsstraße "jetzt zeitnah" beginnen werde und mit dem Beginn der Baumaßnahme demnach spätestens im Herbst dieses Jahres zu rechnen sei.
Laut eines Bescheides der Bezirksregierung Köln im Auftrag des Verkehrsministeriums NRW vom 30.10.2013 gilt die Zustimmung des Landes "zum zuwendungsunschädlichen Baubeginn allerdings nur, soweit mit der Maßnahme bis zum 05.11.2014 begonnen wurde." Es gilt also, darauf zu achten, dass unsere Stadtverwaltung die Einhaltung dieses Termins nicht durch ihre - schon mehrfach bewiesene - Schlafmützigkeit verpennt.
Wir werden also wachsam bleiben!
Charakterprofil - 7. Mär, 11:16
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