Freitag, 1. August 2008

Wir bleiben mal bei der EU

Die EU-Kommission bestätigt in ihrem „Grünbuch über die künftige Lärmschutzpolitik”, dass der Umgebungslärm eines der größten Umweltprobleme in Europa ist. Ziel der europäischen Umgebungslärmrichtlinie ist ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms. Schädliche Auswirkungen und Belästigungen sollen verhindert und vermindert, ihnen soll vorgebeugt werden. Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit ausreichend über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird. Erstmals stehen hier die Immissionen im Mittelpunkt der Maßnahmen, während die EU bisher eher produktbezogene Regelungen zur Begrenzung der Geräuschimissionen erlassen hat.

Gemessen wurde 24 Stunden, die Geräuschimissionen sind gestaffelt:
> 55 <= 60 db (lärmender Staubsauger aus 10 m Entfernung)
> 60 <= 65 db (lärmender Rasenmäher)
Erkrankungen bei dauernder Einwirkung erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei dauernder Einwirkung
> 65 <= 70 db (Haartrockner in 1m Entfernung zum
Ohr)
> 70 <= 75 db (vorbeifahrender PKW aus 7,5 m Entfernung)
> 75 db nach oben offen (75 db Motorkettensäge, 85 db entsprechen in etwa einem startenden Airbus 380 aus ca. 300 m Entfernung)

Wie Sie es von der BAFF gewohnt sind, hier einige Informationen:
Schmiedhofweg: je nach Lage zwischen 65 und 75 db
Kriegerhofstr.: je nach Lage zwischen 65 und 75 db
Neusser Landstr. mindestens 75 db, nach oben offen
Alte Römerstr. 70 bis 74 db
Feldkasseler Weg je nach Lage zwischen 65 und 75 db

Zum Vergleich:
Innere Kanalstrassee: mindestens 75 db, nach oben offen.

Fazit: Mindestens die Hälfte aller Fühlinger Bürger hat ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Spendenkonto

Achtung: neues Spenden-Konto der Bürgerinitiative Fühlingen (BAFF) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfes: Kontonummer: 3440799 Bankleitzahl: 200 411 44 comdirect bank AG

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Es fahren immer noch zu viele LKW durch den Ort !

Raser durch Fühlingen unerwünscht !!!

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Wer sein Fahrzeug auf den Fahrradweg/Bürgersteig stellt, gefährdet andere Menschen, weil sie gezwungen sind, auf die Straße auszuweichen.

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fuehlingen - 13. Mai, 18:42

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